 RechtRechtsformwahlAktiengesellschaft (AG)Die Aktiengesellschaft erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Sie kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden, hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und ein in Aktien aufgeteiltes Grundkapital. Das Grundkapital einer AG muss mindestens 50.000 Euro betragen. Die Gesellschafter einer AG heißen Aktionäre. Der Gründungsvorgang unterliegt strengen Formvorschriften. Die Satzung einer ist AG notariell zu beurkunden und darf inhaltlich nicht frei ausgestaltet werden. Das Aktienrecht ist für jede AG weitgehend zwingendes Recht. Die Aktionäre üben auf der Hauptversammlung ihre Rechte aus. Diese Rechte können nach dem Aktienrecht unterschiedlich gestaltet werden. Neben der Hauptversammlung gibt es in einer AG noch weitere Organe: den Vorstand, der mindestens drei Mitglieder haben muss und die Gesellschaft unter eigener Verantwortung leitet, und den Aufsichtsrat, der in sämtliche Geschäftsunterlagen Einsicht nehmen darf, den Vorstand bestellt, diesen berät und überwacht. |