Zurück zur Startseite
Zurück zur Startseite
Existenzgruendung-Geschaeftsidee-Gruenderregion> Recht> Formalitäten> Anmeldeformalitäten
Barrierefreie Version ladenAlle Links unterstreichenDruckansichtDiese Seite empfehlen

Recht

Anmeldeformalitäten

Mit der Gründung eines Unternehmens sind vielfältige Anmeldeformalitäten verbunden.

Nachfolgend soll Ihnen ein Überblick über alle wichtigen Vorschriften gegeben werden.

Gewerbebetriebe (nicht die Freiberufler) müssen stets beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Dazu müssen Sie Ihren Personalausweis mitbringen und bei erlaubnis- bzw. genehmigungspflichtigen Tätigkeiten die erforderlichen Genehmigungen vorlegen. Die Kosten der Gewerbeanmeldung sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und betragen zwischen 25 und 50 Euro. Das Gewerbeamt informiert von sich aus das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, das Statistische Landesamt, das Amtsgericht (Handelsregister), die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer. Sie sollten sich jedoch unabhängig vom Gewerbeamt sicherheitshalber mit den jeweiligen Behörden in Verbindung setzen.

Vom Finanzamt wird Ihnen eine Steuernummer zugewiesen. Sie erhalten dann einen Fragebogen, auf dem Sie u. a. Ihre erwarteten Umsätze und Gewinne angeben müssen. Geben Sie vorsichtige Schätzwerte an, da das Finanzamt daraus die Höhe Ihrer Einkommen- und Gewerbesteuerschätzung ableitet.

Sollten Sie Mitarbeiter beschäftigen, ist die Mitgliedschaft bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft Pflicht. In diesem Fall müssen sie etwa 1,4 % des Bruttolohns, den Sie Ihren Mitarbeitern zahlen, an die Berufsgenossenschaft abführen. In einer Reihe von Berufsgenossenschaften sind Sie übrigens auch als Unternehmer pflichtversichert, ansonsten können Sie sich freiwillig versichern. Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie Ihren Betrieb beim Arbeitsamt anmelden. Dieses teilt Ihnen eine Betriebsnummer mit, die Sie in die Versicherungsausweise Ihrer Mitarbeiter eintragen müssen. Außerdem erhalten Sie ein "Schlüsselverzeichnis" über versicherungspflichtige Tätigkeiten. Sie benötigen dieses Verzeichnis zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Des weiteren müssen sie Ihre versicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei einer Krankenkasse anmelden. Auch von dieser wird Ihnen dann eine Betriebsnummer zugeteilt.

Auch mit den zuständigen Versorgungsunternehmen sollten Sie Kontakt aufnehmen, um Lieferverträge für Wasser, Strom, Gas etc. abzuschließen. Entsprechendes gilt auch für die Müllentsorgung.

Sie müssen sich außerdem als Handwerksbetrieb bei der zuständigen Handwerkskammer in die Handwerksrolle eintragen lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die HWK für Oberfranken, Tel.: (09 21) 9 10-0.

Sollten Sie nicht im Bezirk der HWK für Oberfranken ansässig sein, können Sie über den Zentralverband des Deutschen Handwerks den für Sie zuständigen Ansprechpartner ausfindig machen.

Für bestimmte Bereiche des Handels benötigen Sie besondere Sachkundenachweise (z. B. beim Handel mit Arznei- oder Pflanzenschutzmitteln).

Im Bereich der Dienstleistungen ist folgendes von Bedeutung: Wenn Sie eine Gaststätte oder ein Hotel gründen wollen und keine Fachausbildung in dieser Branche haben, z. B. als Koch oder Restaurantfachfrau, benötigen Sie eine "Gaststättenunterweisung", die Sie mit einer halbtägigen Unterweisung bei der IHK für Oberfranken Bayreuth erwerben können.

Sollten Sie nicht im Bezirk der IHK für Oberfranken Bayreuth ansässig sein, können Sie mit dem „IHK-Finder“ des DIHK den für Sie zuständigen Ansprechpartner ausfindig machen.

Falls Sie Personen mit Omnibussen, Mietwagen oder Taxen befördern wollen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung bzw. Konzession beantragen.

Die Regierung von Oberfranken (oder ihre jeweilige Bezirksregierung) ist für Genehmigungen im Omnibus-Linienverkehr oder Sonderformen des Omnibus-Linienverkehrs (Schülerverkehr, Theaterfahrten, u. a.) zuständig.

Das Landratsamt und die Straßenverkehrsbehörde der Stadt erteilen Genehmigungen für die Personenbeförderung in Mietwagen und stellen Konzessionen für den Taxibetrieb aus

Regierung von Oberfranken: (Dort finden Sie unter „Oberfranken“ auch Verweise zu den Stadtverwaltungen und Landratsämtern.)

Für Makler und Vermittler gilt, dass diese sich einer Überprüfung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung unterziehen müssen.

Wollen Sie ein Unternehmen des Reisegewerbes gründen, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte, die das Gewerbeamt der Gemeinde ausstellt.

Für ein Unternehmen des Bewachungsgewerbes benötigen Sie eine Erlaubnis des Gewerbeamtes, die an die persönliche Zuverlässigkeit, den Nachweis der erforderlichen Mittel und eine 40-stündige Unterrichtung durch die IHK für Oberfranken Bayreuth gebunden ist.

Mit Hilfe des „IHK-Finders“ des DIHK können Sie Ihren Ansprechpartner ausfindig machen, falls Sie nicht im Bezirk der IHK für Oberfranken Bayreuth ansässig sind.

Die "geregelten" freien Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater, sind mit einer Pflichtmitgliedschaft in der jeweils zuständigen Kammer verbunden.

Barrierefreie Version ladenAlle Links unterstreichenDruckansichtDiese Seite empfehlen

Termine

Neuer Leitfaden durch den EU-Förderdschungel

Die Bayerische Staatsregierung stellt eine Broschüre bereit, die zielgenau für Bürger, Kommunen, Unternehmen und andere Inter-essierte die vorhandenen EU-Fördermöglichkeiten darstellt. Gleichzeitig wird ein völlig neuer Internetauftritt mit weiterführenden Informationen angeboten.

Weitere Ansprechpartner: