 Absicherung und VorsorgeArbeitslosenversicherungAls Unternehmer können Sie sich nicht in der staatlichen Arbeitslosenversicherung absichern. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann jedoch auf einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren weiter bestehen, wenn die selbständige Tätigkeit aufgegeben wird, keine wesentlichen anderen Einnahmequellen bestehen und vorher Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet worden sind. Lassen Sie sich dazu vor Ihrem Schritt in die Selbständigkeit von Ihrer zuständigen Arbeitsagentur informieren. |