 RechtFirmierungFirmenname/PrüfungDie Kammern werden von den Registergerichten häufig um Stellungnahme bei Handelsregistereintragungen gebeten. Für die Gewerbetreibenden ist es daher wichtig, bereits vor einer Handelsregisteranmeldung zu wissen, ob die Kammer die gewünschte Bezeichnung für zulässig hält. Eine derartige Vorabprüfung kann schnell und unbürokratisch erfolgen, wenn Angaben zu folgenden Punkten gemacht und diese per E-Mail an uns gesendet werden. - Handelt es sich um eine Neugründung oder die Änderung einer bestehenden Firma (Bitte immer die bisherige, im Handelsregister eingetragene Firma angeben)?
- Vollständige gewünschte Firma (ggf. Alternativen angeben)
- Unternehmensgegenstand (bei Kapitalgesellschaften im Wortlaut der - geplanten - Beurkundung)
- Gesellschafter/Unternehmer (Name/Firma; bei natürlichen Personen Vornamen und Titel)
- Sitz, Geschäftsanschrift des Unternehmens
- Sonstige Angaben (z. B. Fortführung einer bereits bestehenden Firma; Angaben zu Größenverhältnissen bei geographischen Firmenbestandteilen etc.)
- Ansprechpartner bei Rückfragen (Name/Anschrift/Tel.-Nr./Fax-Nr.)
Bitte senden Sie eine E-Mail, die Angaben zu den o. a. Punkten enthält, an folgende Adresse: poellath@bayreuth.ihk.de Die Kammer ist bemüht, bei vollständigen Angaben innerhalb von 24 Stunden per E-Mail zu antworten.
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