 RechtFirmierungDurch die Harmonisierung der europäischen Gesetzgebung bestehen jetzt größere Freiheiten bei der Festlegung der Firmenbezeichnung. Ein bisher nicht im Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen könnte sich zum Beispiel "Mohnblume e. K." nennen, wobei der Vor- und Zuname des Inhabers nicht mehr wie bisher im Firmennamen stehen muss. Die Geschäftsbriefe sollen neben der Firma den Ort der Niederlassung, die Handelsregister-Eintragungsnummer und das Registergericht angeben. Dies soll als Ausgleich für die fehlende Identifizierung des Inhabers oder der Gesellschafter stehen. Die Inhaber und auch die Gesellschafter können jetzt sogar gänzlich anonym bleiben. Unternehmen in der Rechtsform e. K. oder OHG müssen ins Handelsregister eingetragen werden. Eine Einzelunternehmung, die sich bisher "Hans Meier" nannte, nimmt nun den Namen "Hans Meier e. K." an. |