 RechtGewerbeab-/-ummeldungenDie Änderung oder Erweiterung der gewerblichen Tätigkeiten muss mittels der bestehenden Formulare beim zuständigen Gewerbeamt angezeigt werden. Gleiches gilt für die Abmeldung einer gewerblichen Tätigkeit. Wer sein Gewerbe für eine bestimmte Zeit "ruhen lassen" möchte, hat dies dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. |