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Recht

Gewerbesteuer

Alle Unternehmen, die mehr als 24.500 Euro Gewerbeertrag erzielen und nicht zu den Freiberuflern zählen (diese brauchen keine Gewerbesteuer zu zahlen, da Sie nicht zu den Gewerbetreibenden gehören), müssen Gewerbesteuer zahlen, Kapitalgesellschaften sogar ab dem ersten Euro.

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer der Gemeinden. Sie wird von diesen auch erhoben. Das Finanzamt ermittelt anhand des Gewerbeertrags den Gewerbesteuermessbetrag. Auf Basis dieser Größe und des von der Gemeinde festgelegten prozentualen Aufschlags (Hebesatz) wird dann die Höhe der Gewerbesteuer errechnet. Sie ist vierteljährlich im Voraus zu zahlen. Es ergibt sich eine Steuerbelastung in Höhe von 15 bis 24,5 Prozent des Gewinns.

Laut § 35 Einkommensteuergesetz kann die gezahlte Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld angerechnet und diese somit gemindert werden.

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Neuer Leitfaden durch den EU-Förderdschungel

Die Bayerische Staatsregierung stellt eine Broschüre bereit, die zielgenau für Bürger, Kommunen, Unternehmen und andere Inter-essierte die vorhandenen EU-Fördermöglichkeiten darstellt. Gleichzeitig wird ein völlig neuer Internetauftritt mit weiterführenden Informationen angeboten.