 Hilfen für die UnternehmenszukunftGewinn- und VerlustrechtungDie Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist die Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen eines Geschäftsjahres. Sie ist nach Paragraph 242 Absatz III HGB Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses und wird von Ihrem Steuerberater erstellt. Die GuV kann nach dem Umsatzkosten- oder dem Gesamtkostenverfahren erstellt werden. Bei letzterem wird ausgehend von dem Umsatzerlösen der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag ermittelt. Aufgrund der Komplexität und Wichtigkeit der GuV sollten Sie bei der Erstellung auf jeden Fall auf Expertenwissen zurückgreifen. Meist wird Ihr Steuerberater Ihnen diese Aufgabe abnehmen. |