 RechtRechtsformwahlGmbH & Co. KGDiese Rechtsform ist ein Sonderfall der Kommanditgesellschaft. Als persönlich haftende Gesellschafterin ist eine GmbH beteiligt, was letztendlich zu einer mittelbaren Haftungsbeschränkung führt. Die Haftungsbeschränkung muss im Namen der Gesellschaft erkennbar sein, was üblicherweise durch den Rechtsformzusatz GmbH & Co. KG geschieht. Die Geschäftsführung der GmbH & Co. KG wird von der GmbH-Geschäftsführung wahrgenommen. Das bedeutet, dass die GmbH & Co. KG durch die GmbH gelenkt wird. Die Rechtsform der GmbH & Co. KG wird häufig gewählt, wenn eine Vielzahl von Kommanditisten Geldbeträge einbringen und aufgrund hoher Finanzvolumen niemand die Position des persönlich haftenden Gesellschafters übernehmen will. |