 RechtRechtsformwahlGesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)Bei der GmbH sind die Gründungsformalitäten deutlich aufwendiger als bei den Personengesellschaften. Es kann einen oder mehrere Gesellschafter geben, von denen einer oder mehrere als Geschäftsführer aktiv sind. Eine GmbH muss eine Bilanz erstellen, die beim Amtsgericht zur öffentlichen Einsicht zu hinterlegen ist. Die Einlage (Stammkapital) bei Gründung beträgt mindestens 25.000 Euro, wobei auch Sachwerte eingebracht werden können. Wenn diese Einlage geleistet und die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, haftet kein Gesellschafter mehr mit seinem Privatvermögen. Aber: Kreditgeber achten meist darauf, dass ihnen bei der Aufnahme von Krediten private Sicherheiten angeboten werden. Auch müssen sich die Gesellschafter oft für die Rückzahlung der von der GmbH aufgenommenen Kredite verbürgen und haften dann doch mit ihrem Privatvermögen. Solange die Eintragung Ihrer GmbH in das Handelsregister noch nicht erfolgt ist, können aus Gründen des Gläubigerschutzes sowohl die Gesellschafter als auch die Handelnden belangt werden. Wenn Sie unter keinen Umständen auf die Haftungsbeschränkung verzichten wollen, sollten Sie alle Formalitäten abschließen, bevor Sie den Geschäftsbetrieb aufnehmen. Wollen Sie in ihrer GmbH das Sagen haben, dann müssen Sie zum Geschäftsführer bestellt und Ihre Befugnisse festgelegt werden. Auch die Gewinnverteilung muss vertraglich geregelt werden. Wenn Sie ihre Führung in einer GmbH sicherstellen wollen, so müssen stets mehr als 50 Prozent der oben erwähnten Einlagen von Ihnen sein! Vorteile einer GmbH: - Haftungsbeschränkung der Gesellschafter
Nachteile einer GmbH: - hoher bürokratischer Verwaltungsaufwand
- strengere formale Anforderungen
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