 FinanzierungGründungskostenIn Abhängigkeit der Rechtsform Ihres Unternehmens bzw. des Unternehmensgegenstandes, der realisiert wird, fallen Gründungskosten in unterschiedlicher Höhe an. Dies hängt vor allem mit den jeweiligen Gründungsformalitäten zusammen, die zu erledigen sind. So ist bei der Gründung für alle Unternehmensformen die kostenpflichtige Eintragung ins Gewerberegister oder in die Handwerksrolle oder das Verzeichnis der handwerksähnlichen Betriebe notwendig. Wird eine Personengesellschaft gegründet, muss zusätzlich ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden. Bei OHG's und KG's erfolgt außerdem zwangsläufig eine kostenpflichtige Eintragung ins Handelsregister. Für Kapitalgesellschaften ist neben der Eintragung ins Gewerberegister und ins Handelsregister der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages mit notarieller Beurkundung notwendig. Zusätzlich sind die Kosten für eine eventuell erforderliche Erlaubnis zu berücksichtigen (z. B. bei Maklern, Gaststätteninhabern, Waffenhändlern, Bewachungsunternehmen etc.). Zusätzlich sind die Kosten für eine eventuell erforderliche Erlaubnis zu berücksichtigen (z. B. bei Maklern, Gaststätteninhabern, Waffenhändlern, Bewachungsunternehmen etc.).
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