 RechtHandelsregisterDas Handelsregister wird bei den Registergerichten (Abteilungen der Amtsgerichte) geführt und legt für den Geschäftsverkehr die wesentlichen Rechtsverhältnisse der eingetragenen Einzelkaufleute und Gesellschaften offen. Jedermann kann das Register einsehen. Die Anmeldung muss in öffentlich-beglaubigter Form (Notar) bei dem für das Unternehmen zuständigen Registergericht erfolgen. Personengesellschaften und Einzelunternehmen sind dann eintragungspflichtig, wenn es sich um einen Gewerbebetrieb handelt, der nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Kriterien hierfür sind, dass die Größe des Betriebes eine kaufmännische Buchführung erfordert, Umsatz, Beschäftigtenzahl oder Anlage- und Umlaufvermögen nicht mehr denen von Kleingewerben entsprechen. Als Richtwert kann ein Jahresumsatz von 250.000 Euro herangezogen werden. Dennoch: Die Eintragungspflicht ist für jedes Gewerbe einzeln zu prüfen. |