Zurück zur Startseite
Zurück zur Startseite
Existenzgruendung-Geschaeftsidee-Gruenderregion> Recht> Formalitäten> Handelsregister
Barrierefreie Version ladenAlle Links unterstreichenDruckansichtDiese Seite empfehlen

Recht

Handelsregister

Das Handelsregister wird bei den Registergerichten (Abteilungen der Amtsgerichte) geführt und legt für den Geschäftsverkehr die wesentlichen Rechtsverhältnisse der eingetragenen Einzelkaufleute und Gesellschaften offen. Jedermann kann das Register einsehen.

Die Anmeldung muss in öffentlich-beglaubigter Form (Notar) bei dem für das Unternehmen zuständigen Registergericht erfolgen.

Personengesellschaften und Einzelunternehmen sind dann eintragungspflichtig, wenn es sich um einen Gewerbebetrieb handelt, der nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Kriterien hierfür sind, dass die Größe des Betriebes eine kaufmännische Buchführung erfordert, Umsatz, Beschäftigtenzahl oder Anlage- und Umlaufvermögen nicht mehr denen von Kleingewerben entsprechen. Als Richtwert kann ein Jahresumsatz von 250.000 Euro herangezogen werden. Dennoch: Die Eintragungspflicht ist für jedes Gewerbe einzeln zu prüfen.

Barrierefreie Version ladenAlle Links unterstreichenDruckansichtDiese Seite empfehlen

Termine

Neuer Leitfaden durch den EU-Förderdschungel

Die Bayerische Staatsregierung stellt eine Broschüre bereit, die zielgenau für Bürger, Kommunen, Unternehmen und andere Inter-essierte die vorhandenen EU-Fördermöglichkeiten darstellt. Gleichzeitig wird ein völlig neuer Internetauftritt mit weiterführenden Informationen angeboten.