 RechtRechtsformwahlKleine AktiengesellschaftDie sog. kleine AG ist keine eigenständige Rechtsform. Der Gesetzgeber hat vielmehr für Aktiengesellschaften, die nicht börsennotiert sind, eine Reihe von Erleichterungen geschaffen. Die kleine AG ist eine Gesellschaft mit einer überschaubaren Zahl von Anteilseignern. Gemessen an Umsatz oder Arbeitnehmerzahl muss sie jedoch keine kleine Gesellschaft sein. Auch Existenzgründer können eine kleine AG gründen. Sie können weitere Anleger an ihrem Vorhaben beteiligen, indem an Mitarbeiter Belegschaftsaktien ausgegeben oder Kunden als Gesellschafter einbezogen werden. Die Vorteile der kleinen AG liegen unter anderem in der vereinfachten Durchführung von Hauptversammlungen, größerer Flexibilität bei der Frage der Mittelverwendung (speziell bei Ausschüttungen) und der Mitbestimmungsbefreiung für AGs unter 500 Beschäftigten. |