 Umsatz- und ErtragsplanungLiquiditätsplanUnter Liquidität versteht man "die Fähigkeit eines Unternehmens, seine Zahlungsverpflichtungen fristgemäß zu erfüllen". Der Liquiditätsplan soll Ihnen zeigen, ob Sie in den nächsten Monaten (nach der Betriebsgründung) noch ausreichend Geld haben werden, um offene Rechnungen zu bezahlen und weiterarbeiten zu können. Mit der Liquiditätsrechung entsteht der letzte Teil Ihres Finanzierungskonzeptes, wofür der Umsatz- und der Kostenplan die wesentliche Grundlage darstellen. Inhaltlich entspricht der Liquiditätsplan Ihrem Rentabilitätsplan. Die erwarteten Einnahmen und Ausgaben werden hier jedoch den einzelnen Monaten zugeordnet, in denen sie anfallen. Das ist von großer Bedeutung, denn was nutzt Ihnen eine tolle Rentabilität, wenn Ihren Kosten von 1 Million Euro zwar Erlöse von 2 Millionen Euro gegenüberstehen, die Kosten aber im ersten Halbjahr, die Erlöse dagegen erst im zweiten Halbjahr anfallen? Dann werden Sie am Ende des ersten Halbjahres möglicherweise aufgrund von Zahlungsunfähigkeit Ihr Unternehmen schließen müssen. Grundsätzlich sollten in den Liquiditätsplan alle Beträge einschließlich Mehrwertsteuer eingestellt werden.  Um eine bessere Vergleichbarkeit der Zahlen im Liquiditätsplan mit denen der Rentabilitätsvorschau herzustellen, können alternativ auch die Nettobeträge (ohne MwSt) in den Plan übernommen werden. In diesem Fall ist es jedoch unerlässlich, dass Sie den Differenzbetrag aus MwSt und Vorsteuer der jeweiligen Periode ermitteln und in den Liquiditätsplan aufnehmen. Gerade zu Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit, bei der die Umsatzsteuer womöglich noch nicht monatlich angemeldet werden muss, ist diese Planung von besonderer Bedeutung: Nicht selten glauben Jungunternehmer, über ausreichende liquide Mittel zu verfügen. Weil sie es jedoch versäumt haben, die von ihnen zu entrichtende Umsatzsteuer bei der Liquiditätsplanung zu berücksichtigen, geht ihre Rechnung am Ende nicht auf. Es ist besonders darauf zu achten, dass die im Zuge der Investitionsausgaben anfallende Steuer zumindest für einen gewissen Zeitraum (Vorsteuerabzugsberechtigung unterstellt) zwischenfinanziert werden muss, da im Rahmen von öffentlichen Förderdarlehen grundsätzlich nur die Nettoinvestition finanzierbar ist. Errechnen Sie Ihren Liquiditätsplan selbst. Tragen Sie Ihre Zahlen hier in den Liquiditätsplanrechner ein, das Ergebnis wird automatisch berechnet.
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