 RechtName am LokalAn der Außenseite oder am Eingang einer Verkaufsstelle oder einer sonstigen Betriebsstätte mit Publikumsverkehr sowie am Eingang einer Gast- oder Schankwirtschaft muss der Familienname mit Vorname des oder der Inhaber angebracht werden. Sind diese Namen aus der im Handelsregister eingetragenen Firma ersichtlich, genügt die Angabe der Firma. Bei der GmbH ist stets nur die Firma anzugeben. |