Zurück zur Startseite
Zurück zur Startseite
Existenzgruendung-Geschaeftsidee-Gruenderregion> Recht> Firmenname> Name am Lokal
Barrierefreie Version ladenAlle Links unterstreichenDruckansichtDiese Seite empfehlen

Recht

Name am Lokal

An der Außenseite oder am Eingang einer Verkaufsstelle oder einer sonstigen Betriebsstätte mit Publikumsverkehr sowie am Eingang einer Gast- oder Schankwirtschaft muss der Familienname mit Vorname des oder der Inhaber angebracht werden. Sind diese Namen aus der im Handelsregister eingetragenen Firma ersichtlich, genügt die Angabe der Firma. Bei der GmbH ist stets nur die Firma anzugeben.

Barrierefreie Version ladenAlle Links unterstreichenDruckansichtDiese Seite empfehlen

Termine

Neuer Leitfaden durch den EU-Förderdschungel

Die Bayerische Staatsregierung stellt eine Broschüre bereit, die zielgenau für Bürger, Kommunen, Unternehmen und andere Inter-essierte die vorhandenen EU-Fördermöglichkeiten darstellt. Gleichzeitig wird ein völlig neuer Internetauftritt mit weiterführenden Informationen angeboten.