 RechtRechtsformwahlPartnergesellschaft (PartnG)Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine Rechtsform, die NUR von Freiberuflern (z. B. Ärzten) gewählt werden kann. Sie ist eng mit einer OHG verwandt. Partnerschaftsgesellschaften sind in das Partnerschaftsregister beim Amtsgericht einzutragen. Für Verbindlichkeiten der Partnerschaft haften den Gläubigern gegenüber neben dem Vermögen der Partnerschaft die Gesellschafter persönlich. Diese können ihre Haftung allerdings für Ansprüche aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung (auch unter Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen - AGBs) auf denjenigen von ihnen beschränken, der innerhalb der Partnerschaft die berufliche Leistung zu erbringen oder verantwortlich zu leiten und zu überwachen hat. Das Recht der Partnerschaftsgesellschaften ist im Gesetz nur knapp geregelt. Seitdem auch Freiberufler zur Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung berechtig sind, ist das Interesse an dieser Rechtsform zurückgegangen. Vorteile einer Partnergesellschaft - geeignete Kooperationsform unterschiedlicher Freiberufe
- keine Zahlung von Gewerbesteuer
Nachteile einer Partnergesellschaft - Rechtsform nur für Freiberufe
- keine Haftungsbeschränkung
Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Ass. Richard Zunner, Tel.: (09 21) 8 86-2 14, Fax: (09 21) 8 86-92 14 oder E-Mail: zunner@bayreuth.ihk.de, gerne zur Verfügung. Falls Ihr Vorhaben in den Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer fällt, wenden Sie sich einfach an Herrn Assessor Thomas Rudolf, Kerschensteinerstr. 7, 95448 Bayreuth,
Tel.: (09 21) 9 10-1 55, Fax: (09 21) 9 10-45-1 55, E-Mail: thomas.rudolf@hwk-oberfranken.de. |