 Absicherung und VorsorgeRentenversicherungDenken Sie überhaupt an eine Altersvorsorge. Als Selbständiger müssen Sie i. d. R. keine Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung leisten. Bei verschiedenen Berufsgruppen wie beispielsweise Vollhandwerkern oder Künstlern besteht jedoch eine Versicherungspflicht (siehe hierzu Sozialgesetzbuch VI §§ 2 und 6). Denken Sie daran, dass Sie später keine Rentenansprüche haben werden, wenn zuvor keine oder zu kurz Rentenbeiträge gezahlt haben. Lassen Sie sich deshalb unbedingt bei der zuständigen Landesversicherungsanstalt oder der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte über Ihren bisherigen "Rentenverlauf" unterrichten und über künftige Möglichkeiten beraten. Zur Absicherung Ihrer Familie bietet es sich an, eine Risikolebensversicherung, die im Todesfall des Versicherten die Versicherungssumme an die Hinterbliebenen oder auch an Kreditgeber auszahlt. Eine Kapitallebensversicherung trägt außerdem zu Ihrer Altersvorsorge bei und sichert im Todesfall genauso die Hinterbliebenen ab. |