Welche Möglichkeiten haben Sie, sich selbständig zu machen?
Einerseits können Sie ein Unternehmen neu gründen. Sie können sich aber auch an einem bestehenden Betrieb beteiligen oder als Lizenz-Unternehmer ("Franchising") eines anderen Unternehmens arbeiten.
Letztendlich können Sie auch einen bestehenden Betrieb übernehmen. Das Umwandlungsgesetz erleichtert außerdem die Unternehmensgründung durch Abspaltung zuvor unselbständiger Betriebsbereiche.
Die Bayerische Staatsregierung stellt eine Broschüre bereit, die zielgenau für Bürger, Kommunen, Unternehmen und andere Inter-essierte die vorhandenen EU-Fördermöglichkeiten darstellt. Gleichzeitig wird ein völlig neuer Internetauftritt mit weiterführenden Informationen angeboten.