 Absicherung und VorsorgeUnfallschutzEs empfiehlt sich, für Beruf und Freizeit eine Unfallversicherung abzuschließen. Die Berufsgenossenschaften bieten in der Regel Versicherungen für den Unternehmer und den mitarbeitenden Ehepartner an. Der Versicherungsschutz gilt jedoch nur für beruflich bedingte Unfälle, beruflich bedingte Krankheiten oder Wegeunfälle. Unfallversicherungsverträge bei privaten Gesellschaften sichern darüber hinaus Ihre Mitarbeiter und Familienangehörige gegen Risiken im Freizeitbereich ab. Die gesetzliche Unfallversicherung ist in verschiedenen Branchen Pflicht. Ihre IHK für Oberfranken Bayreuth bzw. HWK für Oberfranken gibt Ihnen gerne Auskunft. |