Existenzgruendung-Geschaeftsidee-Gruenderregion> FAQ> Förderung - Überbrückungsgeld als Alternative zur Ich-AG?
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Frage:
Wann kann ich Überbrückungsgeld in Anspruch nehmen?

Überbrückungsgeld als Alternative zur Ich-AG?

Wann kann ich Überbrückungsgeld in Anspruch nehmen?

Sie haben einen Anspruch auf Überbrückungsgeld, wenn sie Arbeitslosengeld I beziehen. Dafür müssen sie arbeitslos gemeldet sein und innerhalb eines Zeitfensters von drei Jahren mindestens zwölf Monate in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

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