 Frage: Wann kann ich Überbrückungsgeld in Anspruch nehmen? Überbrückungsgeld als Alternative zur Ich-AG?Wann kann ich Überbrückungsgeld in Anspruch nehmen?Sie haben einen Anspruch auf Überbrückungsgeld, wenn sie Arbeitslosengeld I beziehen. Dafür müssen sie arbeitslos gemeldet sein und innerhalb eines Zeitfensters von drei Jahren mindestens zwölf Monate in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. |